Kommunen und Behörden
Bildung und Kultur, soziale Angelegenheiten, Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Infrastruktur und Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Steuerverwaltung, Lenkung von Eigenbetrieben und vieles mehr: Die Aufgaben der Kommunen sind schon durch ihre Vielzahl herausfordernd, hinzu kommen die hohe Gesetzesdichte des Verwaltungsrechts und die regelmäßigen Konflikte im Schnittbereich von öffentlichem Recht und Zivilrecht.
Wir beraten und vertreten zahlreiche öffentliche und gemeinnützige Mandanten, insbesondere Kommunen, Landesbehörden, Hochschulen, öffentliche Kliniken und kirchliche Organisationen, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Unsere Fachanwälte für Verwaltungs-, Steuer- und Arbeitsrecht bereiten Ihre Projekte sorgfältig vor, entwickeln zuverlässige juristische Lösungen, begleiten die Umsetzung in allen rechtlichen Fragen und vertreten Sie in Prozesssituationen.
Es sind Ihre Aufgaben – setzen Sie auf unsere Unterstützung und erfüllen Sie sie im Interesse der Bürger!