Hochschul­recht

Die Kanzlei berät bundesweit Universitäten, Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie Wissenschaftsbehörden in allen Fragen des Hochschulrechts, insbesondere der Kapazitätsplanung und der damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten aller Instanzen. Wir sind ausschließlich auf Institutionsseite tätig und haben mit dieser Ausrichtung die höchste Marktpräsenz.

Daneben beraten wir die Hochschulen in Fragen beim Abschluss von Forschungs- und Kooperationsverträgen, bei der Satzungsgestaltung, im Prüfungsrechts und Dienstrechts, sowie bei der Abwicklung von Bauprojekten.

Herr Prof. Dr. Werner ist regelmäßig gefragter Berater und Referent auf hochschulspezifischen Veranstaltungen, u.a. bei der Deutschen Richterakademie, Rektoren- und Dekanekonferenzen, beim Medizinischen Fakultätentag, der Gesellschaft für Medizinische Ausbildung sowie beim Verein für deutsches und internationales Wissenschaftsrecht.

Die Themen im Überblick:

  • Kapazitätsplanung und hochschulseitige Prozessvertretung in Zulassungsverfahren
  • Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsrecht mit hochschulseitiger Prozessvertretung
  • Ausarbeitung von Prüfungsordnungen und sonstigen Hochschulsatzungen
  • Ausarbeitung von Kooperationsverträgen, insbesondere mit Klinikpartnern
  • Forschungsverträge
  • Fördermittelrecht
  • Hochschuldienstrecht und Arbeitsrecht
  • Nebentätigkeitsrecht
  • Hochschulseitige Begleitung von Disziplinarverfahren

Ihre Ansprechpartner

DR. cornelia feldmann

RECHTSANWäLTin - PARTNERin

pauline meyer

RECHTSANWältin

ekke

Prof. DR. Gerhard Werner

RECHTSANWALT - PARTNER

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