Ärzte und Krankenhäuser
Das Wichtigste sind Ihre Patienten und Ihre medizinische Arbeit. Damit Sie ihnen ihre volle Aufmerksamkeit schenken können, unterstützen wir Sie in allen rechtlichen Belangen. Wir beraten Sie in Fragen des ärztlichen Berufsrechts, entwickeln mit Ihnen Chefarzt-, Belegarzt- und Konsiliararzt-Verträge, begleiten Sie bei Praxisübergaben und vertreten Sie in Haftungsfragen.
Krankenhäuser beraten wir bei der rechtlichen Umsetzung integrierter Versorgungsmodelle und bei der Gestaltung von Versorgungsverträgen mit den verschiedenen Leistungserbringern im Gesundheitswesen. Für die Finanzierung Ihres Hauses kennen wir die unterschiedlichen Krankenhausförderprogramme genau und helfen Ihnen, diese vollumfänglich in Anspruch zu nehmen. Wir setzen für Sie die anspruchsvollen Datenschutzvorgaben im Gesundheitsbereich und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) rechtssicher um. Und natürlich beraten und vertreten wir Sie bei Haftungsfragen im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen und der Haftung von Trägern medizinischer Einrichtungen.
Wie können wir Ihre Interessen vertreten – und Ihnen Zeit für das schenken, worauf es ankommt?