Hochschulen
Sie möchten Forschung und Lehre weiterentwickeln – wir schaffen dafür die rechtlichen Voraussetzungen. Unsere Kanzlei vertritt Universitäten, Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in allen Fragen des Hochschulrechts. Da wir ausschließlich auf Seite der Institutionen tätig sind, sind wir ein gefragter Partner von Hochschulen im gesamten Bundesgebiet.
Besonders häufig sind wir für unsere Mandanten in der Kapazitätsplanung tätig. Dabei bieten wir rechtliche Unterstützung bei der Festlegung der Studienplatzkontingente und vertreten Hochschulen bei Rechtsstreitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten. Zusätzlich beraten wir die Hochschulen in Fragen des allgemeinen Hochschulrechts, des Prüfungsrechts und Dienstrechts, beim Abschluss von Forschungs- und Kooperationsverträgen sowie bei der Abwicklung von Bauprojekten.
Setzen Sie auf unsere Expertise – damit Sie Raum für Ihre haben!