Familienrecht

Die hohe und ständig wachsende Zahl von Ehescheidungen legt den Abschluss eines Ehevertrages noch vor Eheschließung nahe. Aber auch bei einer Entscheidung für ein unverheiratetes Zusammenleben sind vertragliche Vereinbarungen unumgänglich. Und bei einer Ehekrise hilft die frühzeitige anwaltliche Beratung bei der Bewältigung eines enormen Konfliktpotentials.

  • Eheverträge einschließlich Güterrecht
  • Verträge der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • Trennung und Ehescheidung
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Ehegatten- und Kindesunterhalt
  • Versorgungsausgleich
  • Elterliche Sorge und Umgangsrecht

Ihre Ansprechpartner

DR. catharina graf

RECHTSANWäLTin - PARTNERin

DR. wolfgang zimmermann

RECHTSANWALT - PARTNER

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