Erbrecht und Unternehmens­nachfolge

Die Vermögensbildung in Deutschland stellt viele Menschen vor die Frage, ob und wie sie Teile ihres Vermögens schon zu Lebzeiten auf die nächste Generation übertragen sollen und was mit ihrem Vermögen nach ihrem Tode geschehen wird. Unternehmer wollen den Fortbestand ihres Lebenswerkes sichern, Privatpersonen möchten das Familienvermögen erhalten. Wir beraten Sie zu allen Fragen der Vermögensübertragung zu Lebzeiten und erarbeiten maßgeschneiderte Testamente und Erbverträge, die Ihren Vorstellungen wirklich entsprechen. Dabei behält unsere Beratung stets die rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte umfassend im Blick. Zu erbschafts- und schenkungssteuerlichen Themen kooperieren wir mit Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern.
Die Erbengeneration findet sich oft von der Nachlassabwicklung und der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft überfordert. Wir beraten und vertreten Erben und Pflichtteilsberechtigte bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen.

  • Testamente, Erbverträge
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • vorweggenommene Erbfolge/Schenkungsverträge
  • Vermeidungsstrategien zur Erbschaft-/Schenkungsteuer
  • Testamentsvollstreckung
  • Stiftungen
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Ihre Ansprechpartner

DR. Catharina Graf

RECHTSANWÄLTIN - PARTNERIN

pauline meyer

RECHTSANWältin

Dr. Matthias Schwarz

RECHTSANWalt - Partner

DR. wolfgang Zimmermann

RECHTSANWalt - PARTNER

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