Hochschulrecht

Die Kanzlei bietet seit Jahrzehnten einen Schwerpunkt im Hochschul- und Wissenschaftsrecht. Bundesweit beraten und vertreten wir Universitäten, Universitätsklinika, öffentliche und private Hochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, sonstige Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Wissenschaftsbehörden in Rechtsfragen mit speziellem Hochschul- und Wissenschaftsbezug. Wir sind dabei ausschließlich auf Institutionsseite tätig.

Unsere Mandanten unterstützen wir in vielen Rechtsangelegenheiten mit Hochschulbezug, insbesondere beim Abschluss von Forschungs- und Kooperationsverträgen, bei der Gestaltung universitärer Satzungen, im Prüfungsrecht, bei Streitigkeiten um Verstöße gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sowie bei Rechtsfragen zur Akkreditierung und zur Etablierung von Niederlassungen ausländischer Hochschulen im Bundesgebiet.

Fachanwaltliche Beratung und Vertretung vor allen Gerichten bieten wir darüber hinaus in allen hochschulrelevanten dienst- und arbeitsrechtlichen Fragen, insbesondere zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz, zum allgemeinen Befristungsrecht, zum Nebentätigkeitsrecht sowie zu Fragen der Lehrverpflichtung; die hochschulseitige Begleitung disziplinarrechtlicher Verfahren rundet das Spektrum ab.

Herr Dr. Rambach kommentiert das WissZeitVG in dem Standardkommentar zum Befristungsrecht von Arnold/Gräfl und hält regelmäßig Seminare zu diesem Thema.

Die Themen im Überblick:

  • Ausarbeitung von Kooperationsverträgen, insbesondere mit Klinikpartnern
  • Forschungsverträge
  • Fördermittelrecht
  • Hochschuldienstrecht und Arbeitsrecht
  • Nebentätigkeitsrecht
  • Hochschulseitige Begleitung von Disziplinarverfahren

Ihre Ansprechpartner

DR. Peter H. M. Rambach

RECHTSANWALT - PARTNER

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